AGB

1.0 Geltungsbereich
1.1 Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen der Winweb Informationstechnologie GmbH gelten ausschließlich diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einzelheiten über Anzahl, Bezeichnung, Kaufpreis bzw. monatlicher Mietrate oder Wartungsrate, vorgesehener Liefertermin und sonstige Kosten werden in der Auftragsbestätigung festgelegt.
1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden. In keinem Fall gelten die Bedingungen des Lizenznehmers.
1.3 Ausschließlichkeitsklausel
Allen unseren Willenserklärungen, Vereinbarungen und Angeboten liegen diese AGB zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung, Schweigen auf unsere kaufmännische Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrags bzw. Erbringung der Dienstleistungen Vertragsinhalt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.0 Angebote
2.1 Angebote der Winweb Informationstechnologie GmbH sind bis zu 90 Tage nach Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
2.2 Angebotsunterlagen (Produktbeschreibungen, Musterunterlagen u.ä.) bleiben Eigentum der Winweb Informations-technologie GmbH und dürfen ohne deren Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
2.3 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Broschüren, Prospekten und schriftlichen Angebotsunterlagen sowie in Software-Produktbeschreibungen und Mustern bleiben bis zur Auslieferung vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegenüber der Winweb Informationstechnologie GmbH hergeleitet werden können, wenn die Änderungen die Leistung des Kaufgegenstandes nicht beeinträchtigen, für den Lizenznehmer zumutbar sind oder einen Vorteil für den Lizenznehmer darstellen.
3.0 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung der Winweb Informationstechnologie GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Verpackungskosten für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör und Verbrauchsmaterial werden gesondert in Rechnung gestellt.
Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten sind in den Preisen nicht enthalten. Diese Versand- und Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Die Forderungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug zahlbar, falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
3.3 Bei Zahlungsverzug des Lizenznehmers ist die Winweb Informationstechnologie GmbH berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.
3.4 Dem Lizenznehmer steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechts-kräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden.
4.0 Vertragsabschluss
4.1 Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung beider Parteien im besprochenen Vertragsdokument bzw. durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Winweb Informationstechnologie GmbH nach vorheriger mündlicher Abstimmung, oder mit dem Beginn der Ausführung des Auftrages bzw. bei Dienstleistungen (beispielsweise Wartung) durch die Erbringung der Dienstleistung durch die Winweb Informationstechnologie GmbH zustande.
4.2 Sämtliche Nebenabreden und Zusicherungen, die über den schriftlichen Software-Lizenzvertrag (Kauf bzw. Miete) oder Wartungsvertrag hinausgehen, bedürfen der Schriftform und ausdrücklichen Bestätigung durch die Winweb Informationstechnologie GmbH.
5.0 Lieferung, Lieferverzug, Teillieferung, höhere Gewalt
5.1 Liefertermine gelten als vereinbart, wenn sie von der Winweb Informationstechnologie schriftlich bestätigt wurden.
5.2 Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss und gelten vorbehaltlich der rechtzeitigen Erbringung der Mitwirkungs-pflichten seitens des Lizenznehmers. Gerät der Lizenznehmer mit seinen Mitwirkungspflichten in Verzug, verlängern sich die Liefertermine bzw. Lieferfristen zumindest um den Verzögerungszeitraum.
5.3 Werden nachträglich Vertragsänderungen, beispielsweise die Aufnahme neuer Anforderungen, die sich nicht aus dem Software-Lizenzvertrag ergeben, vereinbart, ist erforderlichenfalls ein neuer Liefertermin oder eine neue Lieferfrist zu vereinbaren.
5.4 Teillieferungen sind ohne vorherige Zustimmung des Lizenznehmers möglich.
5.5 Wird aus Gründen, die von der Winweb Informationstechnologie GmbH nicht zu vertreten sind, ein verbindlicher Liefertermin überschritten oder die Übergabe verzögert, so verschiebt sich der angegebene Termin angemessen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Winweb Informationstechnologie GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, gesetzliche oder behördliche Anordnungen etc.), auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Winweb Informationstechnologie GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Vorgenannte Gründe berechtigen die Winweb Informationstechnologie GmbH die Lieferung und Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.6 Wird eine Lieferfrist oder ein Liefertermin aus von der Winweb Informationstechnologie GmbH zu vertretenden Gründen überschritten, so kann der Lizenznehmer schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Bei fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Lizenznehmer vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 10.
6.0 Versand und Gefahrenübergang
6.1 Werden die Liefergegenstände von der Winweb Informationstechnologie GmbH transportiert, geht die Gefahr auf den Lizenznehmer über, sobald die Liefergegenstände an den Lizenznehmer oder dessen Vertreter übergeben worden sind.
6.2 Bei Versand der Liefergegenstände geht die Gefahr auf den Lizenznehmer über, sobald die Liefergegenstände an die den Transport ausführende Person übergeben wurde. Dies gilt auch dann, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
6.3 Wird die Übergabe der Liefergegenstände aus Gründen verzögert, die vom Lizenznehmer zu vertreten sind, so geht die Gefahr mit der Übergabebereitschaft auf den Lizenznehmer über.
6.4 Der Gefahrenübergang hinsichtlich Standardsoftware erfolgt mit der Übertragung an den Lizenznehmer.
7.0 Vertragsgegenstände und Lizenzen, Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Winweb Informationstechnologie GmbH liefert die Software winweb-food als Lizenz an den Lizenznehmer (Kauf) bzw. überlässt die Nutzung der Software winweb-food gegen Zahlung einer monatlichen Vergütung zeitlich begrenzt (Miete). Die jeweilige Form der Überlassung wird in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert.
7.2 Bei Kauf der Software winweb-food ergibt sich eine zeitlich unbegrenzte Nutzung. Zum Kauf der Software gehören auch bei Vertragsabschluss erworbene oder nachträglich beauftragte Erweiterungen bzw. Weiterentwicklungen der Funktionalität der erworbenen Software (=Upgrades) und bei bestehendem Wartungsvertrag die Beseitigung bzw. Korrektur von Programmfehlern (=Updates) der Software, die die Winweb Informationstechnologie GmbH dem Lizenznehmer im Rahmen der Vertragserfüllung überlässt.
7.3 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum vollständigen Ausgleich des Kaufpreises aufgrund des Kaufvertrages Eigentum der Winweb Informationstechnologie GmbH. Der Eigentumsvorbehalt an dem Kaufgegenstand bleibt auch für alle Forderungen bestehen, die die Winweb Informationstechnologie GmbH gegenüber dem Lizenznehmer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt.
7.4 Kommt der Lizenznehmer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann die Winweb Informationstechnologie GmbH den Kaufgegenstand herausverlangen. In diesem Fall ist der Lizenznehmer verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich herauszugeben. Sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Lizenznehmer.
7.5 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Winweb Informationstechnologie GmbH eine Veräußerung, Sicherungsübereignung, Verpfändung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherheit der Winweb Informationstechnologie GmbH beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie seine Veränderung zulässig. Der Lizenznehmer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentums-vorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle vom Hersteller vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen.
7.6 Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes, hat der Lizenznehmer auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und der Winweb Informationstechnologie GmbH sofort schriftlich Mitteilung zu machen. Eine Weiterveräußerung ist nur mit der schriftlichen Zustimmung der Winweb Informationstechnologie GmbH möglich.
7.7 Bei Miete der Software winweb-food ergibt sich eine zeitlich begrenzte Überlassung des in der Auftragsbestätigung festgelegten Umfangs der Nutzung von winweb-food. Zur Miete der Software gehören auch Erweiterungen bzw. Weiterentwicklungen der Funktionalität der gemieteten Software (=Upgrades) oder Beseitigung bzw. Korrektur von Programmfehlern (=Updates) der Software, die die Winweb Informationstechnologie GmbH dem Mieter im Rahmen der Vertragserfüllung überlässt. Das Mietverhältnis endet nach Kündigung unter den im Software-Lizenzvertrag (Miete) schriftlich festgesetzten Bedingungen.
8.0 Schutz- oder Urheberrechte
8.1 An den von der Winweb Informationstechnologie GmbH zur Verfügung gestellten Programmen nebst den dazu-gehörigen Dokumentationen, Organisations-, und Einrichtungshilfen, Angebotsunterlagen und Software-Produkt-beschreibungen und späteren Erweiterungen/Ergänzungen erhält der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum internen, eigenen Gebrauch und zwar im Zusammenspiel mit einer von der Winweb Informationstechnologie GmbH ausdrücklich genehmigten und auf den Lizenznehmer lizenzierten Hardware.
8.2 Der Lizenznehmer stellt sicher, dass die gelieferten Programme, Dokumentationen und sonstigen Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung der Winweb Informationstechnologie GmbH Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch bei einer Weiterveräußerung der Hardware.
8.3 Kopien dürfen, ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch die Winweb Informationstechnologie GmbH nur für den eigenen Gebrauch zu Sicherungs- und Archivierungszwecken oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Lizenznehmer auch auf Kopien anzubringen.
8.4 Alle sonstigen Rechte an den Programmen und Dokumentationen bleiben im Original und Kopie bei der Winweb Informationstechnologie GmbH.
8.5 Bei einer unbefugten Weitergabe der Programme oder Dokumentationen an Dritte, wird für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe vom 3-fachen des gelieferten Softwarewertes vereinbart. Unberührt davon bleiben alle urheber-rechtlichen Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche der Winweb Informationstechnologie GmbH gegen den Lizenznehmer.
8.6 Gleiches gilt bei weiterer Nutzung ohne gültigen Software-Lizenzvertrag (Miete). Der Schaden ermittelt sich in diesem Falle nach den auf der Anlage befindlichen gelieferten Programmen entsprechend den aktuellen Softwarelizenzgebühren, die sich aus der jeweiligen Preisliste ergeben.
9.0 Gewährleistung
9.1 Gewährleistung für Hardwareprodukte
9.1.1 Die Winweb Informationstechnologie GmbH leistet ab Lieferung der Hardwareprodukte für die Dauer der Herstellergarantie Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Kaufgegenstandes entsprechenden Fehlerfreiheit. Eigenschaften des Kaufgegenstandes gelten nur dann als zugesichert, wenn sie als solche schriftlich vereinbart worden sind. Die Darstellung von Hardwareprodukten in Informations- oder Werbematerial der Winweb Informationstechnologie GmbH beinhaltet keine Leistungsbeschreibungen oder Garantien im Hinblick auf den Kaufgegenstand.
9.1.2 Der Auftraggeber hat festgestellte Mängel der Winweb Informationstechnologie GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Diese Anzeige unterbricht oder hemmt die Gewährleistungslaufzeit nicht. Nach den Maßgaben der Herstellergarantie erfüllt die Winweb Informationstechnologie GmbH die Gewährleistungsverpflichtung nach ihrer Wahl entsprechend den technischen Erfordernissen durch Nachbesserung oder Ersatz fehlerhafter Teile. Kann der Fehler nicht beseitigt werden, so kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung geltend machen.
9.1.3 Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet.
9.1.4 Die Gewährleistungsverpflichtung besteht nicht für Mängel, die aufgrund unsachgemäßer, fehlerhafter, nachlässiger Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung des Kaufgegenstandes entstehen. Dies gilt auch, wenn in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung die Winweb Informationstechnologie GmbH nicht genehmigt hat, wenn der Kaufgegenstand in einer nicht genehmigten Weise verändert worden ist, oder wenn der Auftraggeber die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat, insbesondere bei Durchführung von Reparaturen oder Änderungen durch nicht von der Winweb Informationstechnologie GmbH autorisierten Dritten. Die Gewährleistungsverpflichtung besteht auch dann nicht, wenn ein festgestellter Mangel nicht unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wird.
9.1.5 Natürlicher Verschleiß ist nach den Bedingungen der Hardwarehersteller von der Gewährleistung ausgeschlossen.
9.1.6 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art, insbesondere in Bezug auf Folgeschäden, bestehen nur nach Maßgabe der Ziffer 10.
9.1.7 Gewährleistungsansprüche stehen nur dem ersten unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht übertragbar oder abtretbar.
9.1.8 Im Übrigen gelten die Gewährleistungsbedingungen der Hersteller der gelieferten Hardwareprodukte.
9.2 Gewährleistung für Softwareprodukte
9.2.1 Für Softwareprodukte übernimmt die Winweb Informationstechnologie GmbH eine Gewährleistung für die Dauer von 12 Monaten nach Lieferung in Bezug auf die Funktionen und Leistungsmerkmale laut den im Vertrag festgelegten Leistungspflichten des Lizenzgebers zum Lieferzeitpunkt. Diese Gewährleistung gilt ausschließlich für von der Winweb Informationstechnologie GmbH erstellte und lizenzierte sowie von ihr auf vorgeschriebenen Hardwarekonfigurationen und Betriebssystemen installierte Software. Die technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsmerkmale in der Software-Produktbeschreibung stellen keine Zusicherungen dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet und im Software-Lizenzvertrag schriftlich niedergelegt worden.
9.2.2 Die Winweb Informationstechnologie GmbH leistet im Rahmen der Gewährleistung kostenfreie Nachbesserung für alle ihr per E-Mail, telefonisch oder schriftlich mitgeteilten Programmfehler, soweit diese vom Lizenznehmer ausreichend dokumentiert und damit rekonstruierbar sind. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere Schadens-ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
9.2.3 Programmänderungen zum Zwecke der Fehlerbeseitigung oder der Erweiterung des Funktionsumfangs nach Einspielungen eines Updates oder Patches sind vom Lizenznehmer zu akzeptieren. Sie werden zeitnah dokumentiert. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Programmänderungsnachweis zur Kenntnis zu nehmen. Für Schäden, die durch dokumentierte Programmänderungen entstehen, kann die Winweb Informationstechnologie GmbH nicht haftbar gemacht werden.
9.2.4 Im Übrigen gelten analog die Bestimmungen des Punktes 9.1.
10.0 Haftung
10.1 Die Haftung der Winweb Informationstechnologie GmbH ist auf die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Fälle beschränkt. Im Falle eines gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbestandes jeder Art gilt die folgende Haftungsbeschränkung:
10.2 Die Haftung der Winweb Informationstechnologie GmbH ist insgesamt begrenzt auf den Betrag, der dem Kaufpreis des jeweiligen Kaufgegenstandes entspricht. Auch insoweit haftet die Winweb Informationstechnologie GmbH nur, soweit der Schaden etwaige Leistungen einer Versicherung übersteigt.
10.3 Die Winweb Informationstechnologie GmbH haftet nicht für die technische und/oder rechtliche Möglichkeit des Anschlusses von Fremdhardware an von der Winweb Informationstechnologie GmbH gelieferter Hardware.
10.4 Die Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, es sei denn, die Winweb Informationstechnologie GmbH hat deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Im Falle der Haftung der Winweb Informations-technologie GmbH beschränkt sich die Haftung auf den Aufwand, der zur Rekonstruktion der Daten erforderlich ist, wenn die Daten durch den Lizenznehmer ordnungsgemäß gesichert sind.
10.5 Die Winweb Informationstechnologie GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden sowie für aufgezeichnete Daten, es sei denn, die entstandenen Schäden beruhen auf einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
10.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Winweb Informationstechnologie GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen haftet die Winweb Informationstechnologie GmbH jedoch nur beschränkt auf den für die Winweb Informationstechnologie GmbH vorhersehbaren Schaden.
10.7 Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen der garantierten Beschaffenheit, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
10.8 Im Fall einer Inanspruchnahme der Winweb Informationstechnologie GmbH aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Lizenznehmers angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehler-meldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Lizenznehmer es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Der Lizenznehmer wird unverzüglich nach jeder wesentlichen Hard- und/oder Softwareänderung, Installation, Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen der Winweb Informationstechnologie GmbH am EDV-System eine Überprüfung durchführen, ob die Funktionsfähigkeit der Datensicherung (Prüfung der gesicherten Daten auf Vollständigkeit und Wiederherstellbarkeit) noch gegeben ist, und das Ergebnis schriftlich festhalten. Der Lizenznehmer trägt dafür Sorge, dass eine zuverlässige, zeitnahe und umfassende Datenroutine die Datensicherung gewährleistet.
10.9 Für die Überspielung und die Nutzung von nicht durch die Winweb Informationstechnologie GmbH gelieferter Software, insbesondere gemeinsam auf gleicher Anlage oder im Netzwerkverbund, trägt der Lizenznehmer alleinige Verantwortung.
10.10 Liegt aus der Sicht des Lizenznehmers in der Leistungssphäre der Winweb Informationstechnologie GmbH eine Pflichtverletzung vor, so wird er vor gerichtlicher Geltendmachung, Minderung, Kündigung oder Aufrechnung die Winweb Informationstechnologie GmbH unter schriftlicher Setzung einer angemessenen Frist zur Behebung konkreter Beanstandungen auffordern.
11.0 Installation, Wartung und Betrieb
11.1 Nach den Maßgaben und Weisungen der Winweb Informationstechnologie GmbH und der beteiligten Hardware-hersteller obliegt es dem Lizenznehmer, in den vorgesehenen Aufstellungsräumen bis zum vereinbarten Liefertermin sämtliche Installationsvorbereitungen zu treffen und alle elektrischen Anschlüsse fertigzustellen.
11.2 Der Lizenznehmer ist für die Beachtung aller berufsgenossenschaftlichen Sicherheitsvorschriften verantwortlich.
11.3 Die Installation erfolgt durch die Winweb Informationstechnologie GmbH.
11.4 Die Wartung setzt gemäß der Vereinbarung zur Wartung der Software winweb-food unmittelbar nach erfolgter Installation ein.
11.5 Wird der bei Kauf der Software geschlossene Wartungsvertrag fristgerecht gekündigt, so erlischt jegliches Recht der damit verbunden Leistungen zum Ablauftag. Eine nachträgliche Wiederaufnahme des Wartungsvertrags ist nur nach Durchführung im Vorfeld notwendiger Systemanalysen und Datenkonsolidierungen, gemäß gültiger Preisliste, möglich.
12.0 Anzuwendendes Recht, Teilnichtigkeit, Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Lizenznehmer und der Winweb Informationstechnologie GmbH unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäfts-bedingungen, soweit nichts anders schriftlich vereinbart wurde.
12.2 Jegliche Änderung oder Abweichung vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nur Gültigkeit, wenn sie von der Winweb Informationstechnologie GmbH schriftlich bestätigt wird. Ergänzend gelten die Bedingungen des Software-Lizenzvertrags (Kauf), Software-Lizenzvertrags (Miete) bzw. die Vereinbarungen zur Wartung der Software winweb-food.
12.3 Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gültige Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.4 Erfüllungsort ist Aldenhoven.
12.5 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Lizenznehmer und der Winweb Informationstechnologie GmbH gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausschließlicher Gerichtsstand Aachen.

Stand 04/2015